14.12.2021, 21:32
Information der WKO vom 14.12.2021
Mit Erlass des Bildungsministeriums vom 9.12.2021 wird der 7.1.2022 „bundesweit für schulfrei erklärt.“
Laut Information des BMA liegt damit eine behördlich angeordnete Schulschließung vor.
Für den 7.1.2022 (nicht für die Ferienzeit davor) sind somit die Voraussetzungen für Sonderbetreuungszeit gegeben.
Zum Erlasstext geht es hier:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/be...chule.html
Mit Erlass des Bildungsministeriums vom 9.12.2021 wird der 7.1.2022 „bundesweit für schulfrei erklärt.“
Laut Information des BMA liegt damit eine behördlich angeordnete Schulschließung vor.
Für den 7.1.2022 (nicht für die Ferienzeit davor) sind somit die Voraussetzungen für Sonderbetreuungszeit gegeben.
Zum Erlasstext geht es hier:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/be...chule.html