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Die nächste OGH-Entscheidung zur Frage, ob Kurzarbeit Kündigungsschutz bedeutet
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Die nächste OGH-Entscheidung zur Frage, ob Kurzarbeit Kündigungsschutz bedeutet


Erneut hat der OGH ausgesprochen, dass die Sozialpartnervereinbarung (BV und EV) keinen individuellen Kündigungsschutz bewirkt (29.11.2021, 8 ObA 50/21t). Das betrifft sowohl Arbeitnehmer, deren Kollegen in Kurzarbeit sind, als auch Arbeitnehmer, die der Kurzarbeit selbst (direkt) unterliegen. Die (Nicht-)erfüllung der Auffüllverpflichtung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sondern allenfalls förderrechtliche Konsequenzen.

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...einbarung/
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