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Kurzarbeit - Achtung Fristende!
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Kurzarbeit - Achtung Fristende!

Die aktuelle AMS-Kurzarbeits-Förderrichtlinie sieht vor, dass sämtliche Projekte (auch von nicht direkt betroffenen Lockdown-Betrieben) mit einem Beginn der Projektlaufzeit während der Zeit eines verordneten Betretungsverbotes (in Oberösterreich zwischen 15. November und 16. Dezember 2021) bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) nach Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden können.

Viele Kurzarbeitsbegehren die aufgrund des Lockdowns eingebracht werden, sehen einen Förderbeginn mit 22. November 2021 vor.

Achtung: Bei einem derartigen Förderbeginn endet die rückwirkende Antragsfrist am Montag, 20. Dezember 2021!

Wichtige Zusatzinformation: In Fällen einer erfolgten Ablehnung von bereits fristgerecht eingebrachten Anträgen, muss der korrigierte Antrag ebenfalls innerhalb dieser Frist neuerlich eingebracht werden. Hat das AMS lediglich einen Verbesserungsauftrag (und keine Ablehnung) erteilt, gilt für die seitens des AMS festgelegte "Verbesserungsfrist" eine Fristwahrung.
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