20.12.2021, 20:13
In den Belegen eines Klienten war eine Eingangsrechnung eines österreichischen Unternehmers.
Verrechnet wurden Einbindung + Einrichtung Exchange, Wiederherstellung Passwörter,..
Bezieht sich da der Lieferant auf das deutsche USt-Gesetz?
In §4 Abs. 5 geht es ja um die Übertragung von Rechten, Glücksspielautomaten,..
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Danke für Ihren Tipp
Verrechnet wurden Einbindung + Einrichtung Exchange, Wiederherstellung Passwörter,..
Bezieht sich da der Lieferant auf das deutsche USt-Gesetz?
In §4 Abs. 5 geht es ja um die Übertragung von Rechten, Glücksspielautomaten,..
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Danke für Ihren Tipp