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Doppelansässigkeit in Schweiz und Österreich – persönliche Beziehungen zählen
#1
Doppelansässigkeit in Schweiz und Österreich – persönliche Beziehungen zählen


BFG RV/4100256 vom 21. Juni 2021

Art. 4, 15 und 21 DBA Schweiz



So entschied der BFG:


1. Wenn eine Dienstnehmerin Wohnsitze sowohl in Österreich als auch in der Schweiz innehatte, war anhand der engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu ermitteln.

2. Aufgrund der in der Schweiz bezogenen nichtselbständigen Einkünfte war von überwiegenden wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz auszugehen, wobei infolge der inländischen Absicherung in der beschäftigungslosen Zeit (Arbeitslosen- und Krankengeld) auch zu Österreich wirtschaftliche Beziehungen zu erkennen waren.

3. Die engsten persönlichen Beziehungen der Dienstnehmerin waren hingegen aufgrund der Aufenthalte und Urlaube bei der Stammfamilie, der Beibehaltung der Gewohnheiten in Österreich, der mangelnden gesellschaftlichen Einbindung in der Schweiz sowie der nicht nachgewiesenen länger dauernden Partnerbeziehung in der Schweiz eindeutig Österreich zuzuweisen, sodass bei Würdigung aller vorgebrachten Umstände von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich auszugehen war.

4. Da die Frage der Ansässigkeit der Dienstnehmerin somit eindeutig für Österreich entschieden war, ist auch kein Verständigungsverfahrens gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. d DBA Schweiz durchzuführen.
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