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Leih- bzw. Mietwägen - Sachbezugsermittlung - Rückmeldung der Finanzverwaltung
#1
Zuletzt häuften sich bei mir die fachlichen Anfragen in Bezug auf das Thema "Sachbezugsermittlung im Falle von Leih- oder Mietwägen".

Anlass dafür dürften die längeren Lieferzeiten betreffend Neufahrzeuge sein. Die Rechtsansichten dazu gingen auch auseinander. Da in meinem Fachforum zuletzt die Frage häufiger aufgetaucht war, bat ich die Finanzverwaltung um eine kurze Stellungnahme dazu, die nun bei mir eingelangt ist und wie folgt lautet:

Wir (Anmerkung: "die Finanzverwaltung") sehen für solche Fälle durchaus die Anwendbarkeit der LStR 2002 Rz 180 (Anmerkung: jene Randzahl der Lohnsteuerrichtlinien, welche die Sachbezugsermittlung bei Leasing-KFZ und "gemieteten KFZ" regelt).

Letztlich geht es beim Sachbezug nicht darum, was dem AG das Fahrzeug kostet, sondern darum, welchen Vorteil der AN hat. Und dieser Vorteil wird durch die SachbezugswerteVO pauschal festgelegt. Die LStR 2002 Rz 180 sagen nun aus: „Sind die Anschaffungskosten aus dem Leasingvertrag nicht ersichtlich, ist vom Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung auszugehen.“

Zwar ist hier von Leasing die Rede, jedoch kann die grundsätzliche Aussage: „Sind die Anschaffungskosten … nicht ersichtlich, ist vom Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung auszugehen.“ auch auf Fahrzeuge umgelegt werden, welche der AG für den AN anmietet.


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Ich reagiere gerne auf Rückmeldungen, wenn diese im Bereich "Personalverrechnung" gegeben werden. Kommentare als direkte Postingreaktion auf die News kann ich leider nicht berücksichtigen, um die Übersichtlichkeit des Beitrages nicht zu gefährden.
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