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Produktion von Tübbingen löst BUAG-Pflicht aus
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Produktion von Tübbingen löst BUAG-Pflicht aus

OGH 9 ObA 53/21s vom 24. Juni 2021

§ 2 BUAG

So entschied der OGH:

1. Werden Betonfertigteile nach speziellen Vorgaben für ein konkretes Projekt des Auf-traggebers gefertigt, so handelt es sich dabei um keine Massenprodukte, die als Handelsware für andere Tunnelprojekte am allgemeinen Markt verkauft werden könn-ten. Daher ist der Betrieb als Maurermeisterbetrieb bzw. Bauunternehmen einzustufen und daher insoweit auch BUAG-Pflicht gegeben.

2. Im Falle einer Massenproduktion (die keine BUAG-Pflicht auslöst) hingegen wird ein Produkt in unbegrenzter Zahl für einen anonymen Markt hergestellt.

3. Dass die in Deutschland ansässige Auftragnehmerin für ihren (österreichischen) Auf-traggeber individuelle Tübbinge in großer Menge herstellt, nimmt dem jeweiligen Fertig-teil nicht seine Individualität.

4. Ob die Fertigung dabei automatisiert und seriell erfolgt und der manuellen Tätigkeiten nur untergeordnete Bedeutung zukommt, gibt hier nicht den Ausschlag, weil Betriebe im Sinne des BUAG auch in Form von Industriebetrieben betrieben werden können (§ 2 Abs 3 BUAG).

WIKU-Erläuterung:
Im vorliegenden Fall wurden von dem deutschen Unternehmen Tübbingringe hergestellt, indem Beton lagenweise in Schalungen eingebracht und zu einem Tübbing vergossen und danach die Oberfläche manuell geglättet wird, lagert diese und liefert sie auf die beiden Baustellen ihres Auftraggebers. Tübbinge sind Bauteile, die in Form von bogenförmigen Wandsegmenten die Außenschale eines Tunnels bilden. Tübbinge werden speziell und indi-viduell nach den Anforderungen des konkreten Tunnelprojekts und ausschließlich für die-ses in konkreter Anzahl mit speziellen Voraussetzungen, was Form, Stabilität, Statik, Dichtheit etc betrifft, hergestellt. Die Bauweise, Ausgestaltung und Bewehrung ist abhängig von der Geologie des Berges, durch welchen der Tunnel führen soll und von der Dimension des geplanten Tunnels. Das deutsche Unternehmen stellt die unterschiedlichen Typen von Tübbingen in unterschiedlicher Anzahl nach den wöchentlichen individuellen Vorgaben der Auftrggeberin seriell her. Derartige für ein konkretes Bauvorhaben (wie das hier zu beur-teilende) fertig hergestellte Tübbinge können praktisch nicht für andere Tunnelprojekte verwendet werden. Sie sind keine Handelsware und es gibt dafür auch keinen allgemeinen Markt.
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