24.01.2022, 19:17
Für den Fall, dass es um die Anwendung des nachstehenden Mindestlohntarifes geht, so gibt es dort keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Überzahlung.
KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
Wenn jetzt nicht in den Jahren davor immer vorbehaltslos erhöht wurde (also freiwillig und somit Schaffung einer Betriebsübung), dann kann man die Überzahlung "aufsaugen".
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Wenn jetzt nicht in den Jahren davor immer vorbehaltslos erhöht wurde (also freiwillig und somit Schaffung einer Betriebsübung), dann kann man die Überzahlung "aufsaugen".