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Coronabegünstigungen bei PP, in § 68 EStG und beim Sportlerreisepauschale - Ende Gelände ?
#1
Am 30.12.2021 wurde im BGBl die auch hier unter Pkt 5 dargestellte rückwirkende Anwendung bzw. das Wiederaufleben der Begünstigungen bei Pendlerpauschale/Pendlereuro sowie § 68 EStG 1988 im Falle von Covid-19-bedingten Dienstverhinderungen für die Kalendermonate November und Dezember 2021 sowie der Sportlerbegünstigungen für entfallende Einsatztage in den Kalendermonaten November und Dezember 2021 veröffentlicht.

So wie es ausschaut, sind diese Coronabegünstigungen ab Jänner 2022 trotz "Omikronmaßnahmen" nicht mehr möglich Sad 
Im Nationalrat wäre zwar vorige Woche eine Chance gewesen, weitere Monate (zB bis März 2022) in die Ausnahmeregelung hereinzunehmen, aber das ist leider nicht erfolgt.

a) Seh ich das richtig ?
b) Gibt es noch Hoffnung für diese Monate ? Ist da vielleicht noch "was im Busch" ?
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#2
Aus derzeitiger Sicht ist das nicht der Fall.

Auch die Jahressechstelbegünstigung, bei der im Kurzarbeitsfalle eine Erhöhung um 15 % erfolgt, hat den Jahreswechsel nicht mitgemacht.
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#3
Ja schade - obwohl "man" uns sagt, dass die Pandemie noch lang nicht vorbei ist ...
Danke !
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