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Meldung von Schwerarbeit
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Meldung von Schwerarbeit 

ÖGK-Newsletter Nr. 2-2022

Für Dienstnehmerinnen, die bereits das 35. Lebensjahr bzw. für Dienstnehmer, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln, wenn sie Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen nach der Schwerarbeitsverordnung leisten. 

Worauf beim Ausfüllen der Schwerarbeitsmeldung zu achten ist, erfahren Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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