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Bleibeprämie ist IESG-gesicherter Anspruch
#1
Bleibeprämie ist IESG-gesicherter Anspruch


OGH 8 ObS 1/21m vom 25. Juni 2021


§ 1 Abs. 2 Z 1 IESG



So entschied der OGH:


1. Kam es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Vereinbarung einer sogenannten „Bleibeprämie“ (Stay-on-Bonus) in Höhe von 30 % des jährlichen Bruttogehalts, die einen Anreiz bieten sollte, im Unternehmen zu verbleiben und wurde diese Vereinbarung mehr als 7 Monate vor der Insolvenzeröffnung getroffen, so ist dieser Anspruch nach dem IESG gesichert.


2. Die Sicherung ist nach oben betraglich begrenzt. Als Grenzbetrag gilt der zweifache Betrag der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG, der bei Entgeltansprüchen, die nach Zeiträumen bemessen werden, mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Entlohnungszeitraums zu vervielfachen ist, und bei Entgeltansprüchen, die nicht nach Zeiträumen bemessen werden, mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Kalendervierteljahres zu vervielfachen ist, in welchem der Anspruch abzurechnen gewesen wäre.
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