Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Atypisch stiller Gesellschafter
#1
Ich würden den Atypischen stillen Gesellschafter Bank/ 9 Klasse verbuchen.
Ich weiß das dieses Mezzanin Kapital richtig ausformuliert zum Eigenkapital gehört

Frage: würde dann bei der GmbH der Stille Gesellschafter zwischen Bilanzgewinn und Rückstellung in ein eigenes Konto (stiller Gesellschafter) stellen? 
Oder zu den Kapitalrücklagen zuordnen?
Zitieren
#2
Hallo Marschalek,

so einfach wird das nicht gehen. Das Kapital (Darlehen) ist kein Mezzaninkapital. Der Unterschied zwischen echtem (typischen) und unechten (atypischen) Gesellschafter ist, dass der erste gar nicht und der zweite am Firmenvermögen und den stillen Reserven beteiligt ist. Eine atypische Ges. ist steuerlich eine Personengesellschaft. Wenn man nur mit der Steuer zu tun hat, genügt das Anlegen der Buchhaltung wie bei eine OG oder KG. Wenn man aber mit dem UGB (zB GmbH, etc.) zu tun hat, benötigst man für das Firmenbuch eine eigene Buchhaltung (Stiller Gesellschafter ist Darlehensgeber, der seine "Zinsen" als Gewinnanteil bekommt). Das UGB unterscheidet nicht zwischen echtem und unechtem [atypisch] ) Stillen Gesellschafter - geregelt im UGB. Steuerlich ist eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO zu erstellen.
Einfacher wäre eine typische [echte] stille Gesellschaft, weil die wird im UGB und Steuerrecht gleich behandelt.

LG
Zitieren
#3
Danke für den Input!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste