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Beschäftigungsbonus
#2
In der Richtlinie steht:

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehört dem förderungsfähigen Personenkreis an und war in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Pflichtversicherung nicht im antragstellenden Unternehmen oder im Konzernverbund tätig (inkl. Leiharbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse). Zum Konzernverbund im Sinne dieser Sonderrichtlinie zählen verbundene Unternehmen gemäß Art. 3 Abs. 3 der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 124/36 vom 20. Mai 2003.

Wenn "Monate" seitens AWS als Kalendermonate interpretiert werden, dann ist der Arbeitnehmer nicht förderungswürdig.

So wie die Richtlinie textiert ist, dürfte man es aber nicht als Kalendermonat interpretieren, dann sollte es eigentlich gehen.

Nachdem die Förderung aber nicht eingeklagt werden kann, ist man hier möglicherweise auf einem "kürzeren Ast".
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Nachrichten in diesem Thema
Beschäftigungsbonus - von Brigitte - 16.07.2019, 10:36
RE: Beschäftigungsbonus - von Wilhelm Kurzböck - 16.07.2019, 22:02
RE: Beschäftigungsbonus - von Brigitte - 17.07.2019, 09:40

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