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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 5/2022
#1
A) Fruchtsaftindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2022



  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,25 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen bis zu 7,89 %
  • Erhöhung der Zehrgelder um 2,80 %
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht



B) Landeskontrollverband NÖ - KV-Abschluss per 1.2.2022



  • Die Kollektivvertrags-Gehälter werden entsprechend dem öffentlichen Dienst um 2,85% plus € 6,40 angehoben und auf die nächsten 0,50 Euro aufgerundet.
  • Die Leistungsprämien werden um 3% angehoben und auf die nächsten € 0,10 aufgerundet.
  • Der Arbeitgeber übernimmt bei Unfallschäden am privaten PKW im Zuge von Dienstfahrten den allfällig übrigbleibenden Selbstbehalt in der Höhe von 50%, max. € 250,- (unabhängig von einer Kaskoversicherung).
  • Neu: Eine Bereitstellungspauschale in der Höhe von € 20,- wird rückwirkend ab 01. Juli 2021 eingeführt.
  • Neu: Pro Betrieb mit automatischem Melksystem gebührt das halbe Taggeld.
  • Das km-Geld wird für 2022 auf € 0,42 festgelegt.



C) Raiffeisen-Warenbetriebe Salzburg - KV-Abschluss per 1.2.2022

  • Die Kollektivvertrags-Gehälter werden um 2,80 % plus € 9,- erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Durchschnittlich werden die Gehälter um 3,2% angehoben, mindestens um 3 %.
  • Das Fixum für Außendienstmitarbeiter*innen wird um +4,6% angehoben.
  • Die Lehrlingsentschädigung beträgt
  • im 1. LJ: € 770,- (+4,05%)
  • im 2. LJ: € 970,- (+3,74%)
  • im 3. LJ: € 1.215,- (+3,40%)
  • im 4. LJ: € 1.265,- (+3,27%)
  • Überzahlungen bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
  • Die AG-Beiträge zur Pensionskasse von derzeit 2,50 % um 0,20 %-Punkte auf 2,70 % erhöht.



D) Teigwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2022



Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 2,85 % erhöht.
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