02.03.2022, 12:44
Sehr geehrtes Forum!
Was ist jetzt richtig?
lt. FAQ Kurzarbeit: Ein Anspruch nach dem § 32 Epidemiegesetz (Verdienstentgang) schließt die Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe aus.
lt. Erläuterungen Verdienstentgang Epidemiegesetz: Bei vereinbarter Kurzarbeit sind Beträge, die vom AMS für den Absonderungszeitraum übernommen wurden, anzugeben und vom Verdienstentgang abzuziehen.
Vielen Dank im Voraus
Was ist jetzt richtig?
lt. FAQ Kurzarbeit: Ein Anspruch nach dem § 32 Epidemiegesetz (Verdienstentgang) schließt die Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe aus.
lt. Erläuterungen Verdienstentgang Epidemiegesetz: Bei vereinbarter Kurzarbeit sind Beträge, die vom AMS für den Absonderungszeitraum übernommen wurden, anzugeben und vom Verdienstentgang abzuziehen.
Vielen Dank im Voraus