28.03.2022, 12:16
§ 15a UStG ist die deutsche Bestimmung zur Vorsteuerberichtigung. Bei uns ist es § 12 Abs 10 oder Abs 11.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da der Sachverhalt nicht ausreicht.
Welche Tätigkeit übt das Unternehmen aus? Wenn nur unecht befreit, ist der Anlagenverkauf auch zwingend unecht befreit (§ 6 Abs 1 Z 26 UStG).
Damit stellt sich die Frage nach der Vorsteuerberichtigung gar nicht.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da der Sachverhalt nicht ausreicht.
Welche Tätigkeit übt das Unternehmen aus? Wenn nur unecht befreit, ist der Anlagenverkauf auch zwingend unecht befreit (§ 6 Abs 1 Z 26 UStG).
Damit stellt sich die Frage nach der Vorsteuerberichtigung gar nicht.