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Freier Dienstvertrag Immobilienmakler
#1
Lieber Herr Kurzböck,

ist ein Immobilienmakler als freier Dienstnehmer denkbar bzw ist dies zu empfehlen, wenn dieser über keine eigene Gewerbeberechtigung verfügt?

Vielen Dank!
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#2
Sie können praktisch jede Tätigkeit sowohl in Form eines echten als auch in Form eines freien Dienstvertrages vereinbaren.

Wichtig wird nur sein, dass die persönliche Unabhängigkeit (d. h. die weitgehende Weisungsfreiheit) auch tatsächlich gelebt wird, was bei machen Tätigkeiten leichter der Fall ist und bei anderen wiederum nur schwer erlangbar ist.

Zu prüfen wäre - und das könnte im vorliegenden Fall wichtig werden - ob nicht das "Nichtvorliegen" einer Gewerbeberechtigung im konkreten Fall einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung bedeutet (wobei es dann zwei gibt, die dazu bestraft werden könnten). Falls die Überprüfung ergibt, dass dies nicht der Fall ist, dann ist es möglich, dass man ein freies Dienstverhältnis vereinbart. Falls die Überprüfung ergibt, dass eine Gewerbeberechtigung benötigt wird, dann ist es ein recht kritisches Unterfangen, weil ein freies Dienstverhältnis gewerblich "Selbständigkeit" bedeutet.

Ob in der Praxis im konkreten Fall dann tatsächlich ein freier Dienstvertrag möglich ist, müsste man sich dann auch im Detail anhand des konkreten Umfeldes und der konkreten Vorstellungen ansehen.
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