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umsatzsteuerbefreite Bildungsleistung?
#1
Hallo Forum!

Eine Klientin betreibt ein Fußpflegestudio.
Sie bildet in diesem Studio auch Personen für diese Tätigkeit aus, die anschließend ebenfalls auf diesem Gebiet tätig werden können.
Fallen diese Bildungsleistungen unter die neue USt-Befreiung?

Vielen Dank!

Christa
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#2
Sehr geehrte Frau Christa,

ob die USt-Befreiung anzuwenden ist, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen der Ausbildung ab. Sie können mich gern kontaktieren, dann kläre ich die Anwendung der Befreiung mit Ihnen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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