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Gewinnfreibetrag auch für "nebenbei" Selbstständige
#1
ein liebes Hallo in die Wissensrunde,
ich hätte eine Frage im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag ...

wenn ein Arbeitnehmer nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht,
hat er dann auch Anspruch auf den Gewinnfreibetrag oder darf das nur 
jemand in Anspruch nehmen der kein zusätzlich unselbstständiges DV
hat?

Danke für Eure Antworten
beste Grüße
Tanja
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#2
Hallo Tanja, es kommt nicht drauf an, ob ich das als Haupttätigkeit oder Nebentätigkeit betreibe, aber es muss sich um die ersten drei Einkunftsarten handeln und darf nur bei einem Gewinn angesetzt werden. Eine diesbezügliche Lektüre findet man auf der Homepage d. WKO bzw. aus dem Arbeitsbuch Seminar Oberlaa.

Schönen Tag noch.
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