24.03.2022, 18:33
Lieber Herr Kurzböck,
folgender Sachverhalt:
Dienstnehmer bekommen erstmals eine ergebnisabhängige Leistungsprämie im Jahr 2022 basierend auf dem tollen Ergebnis 2021 welches DN mitverantwortet hat, . diese Vereinbarung wird jetzt getroffen. Diese Prämie wird als Prozentsatz von erwirtschafteten Deckungsbeitrag des DN errechnet und beträgt zb. EUR 30.000. Der Unternehmer möchte von den EUR 30.000 einen Betrag in Höhe von EUR 3.000 als steuerfreie GEwinnbeteiligung umwidmen. Somit EUR 27000 Leistungsprämie und EUR 3000 als steuerfreie GEwinnbeiteiligung.
Es wird einer Gruppe von Mitarbeitern angeboten
Es wird nicht anstelle eines bisher gezahlten ARbeitslohnes oder üblichen Lohnerhöhung geleistet
Erfolgsgröße ist ein bestimmter Prozentsatz vom DB der erreicht wird, knüpft aber nicht direkt am EBIT an
Bitte um Ihre Einschätzung ob ein Teil der Leistungsprämie als steuerfrei Gewinnbeteiligung behandelt werden kann.
Wenn JA, sollte dann eine zusätzliche Vereinbarung über die EUR 3000 abgeschlossen werden oder reicht ein Hinweis in der bestehenden Vereinbarung, dass ein TEil der Prämie als steuerfreie GEwinnbeteiligung mit Unverbindlichkeitsvorbehalt ausbezahlt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
folgender Sachverhalt:
Dienstnehmer bekommen erstmals eine ergebnisabhängige Leistungsprämie im Jahr 2022 basierend auf dem tollen Ergebnis 2021 welches DN mitverantwortet hat, . diese Vereinbarung wird jetzt getroffen. Diese Prämie wird als Prozentsatz von erwirtschafteten Deckungsbeitrag des DN errechnet und beträgt zb. EUR 30.000. Der Unternehmer möchte von den EUR 30.000 einen Betrag in Höhe von EUR 3.000 als steuerfreie GEwinnbeteiligung umwidmen. Somit EUR 27000 Leistungsprämie und EUR 3000 als steuerfreie GEwinnbeiteiligung.
Es wird einer Gruppe von Mitarbeitern angeboten
Es wird nicht anstelle eines bisher gezahlten ARbeitslohnes oder üblichen Lohnerhöhung geleistet
Erfolgsgröße ist ein bestimmter Prozentsatz vom DB der erreicht wird, knüpft aber nicht direkt am EBIT an
Bitte um Ihre Einschätzung ob ein Teil der Leistungsprämie als steuerfrei Gewinnbeteiligung behandelt werden kann.
Wenn JA, sollte dann eine zusätzliche Vereinbarung über die EUR 3000 abgeschlossen werden oder reicht ein Hinweis in der bestehenden Vereinbarung, dass ein TEil der Prämie als steuerfreie GEwinnbeteiligung mit Unverbindlichkeitsvorbehalt ausbezahlt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung