Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Praxisfall grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung - welcher KV gilt - Referenzzuschläge?
#1
Ein österreichischer Arbeitgeber beschäftigt Arbeiter*innen, die ihm von ausländischen Tochterfirmen des Konzerns Personal werden und zwar aus Polen und Portugal.

Es stellt sich nun die Frage, ob hier der KV der Arbeitskräfteüberlassung zur Anwendung kommt oder der KV des Beschäftigers oder - wie man das bei Arbeitskräfteüberlassung macht - der höhere der beiden KV-Löhne.

Das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung wird von keinem der beteiligten Unternehmen ausgeübt. Es geht also um eine konzerninterne AKÜ und nicht um eine gewerbliche AKÜ.

Es geht praktisch um die Ermittlung des Mindestentgelts, weil im Falle der Anwendung des AKÜ-Kollektivvertrages dann auch die "Referenzzuschläge" zur Anwendung gelangen könnten, die dann praktisch den Beschäftiger-KV-Lohn noch einmal zusätzlich erhöhen.

Antwort:

Die von der Entsendeplattform bestätigte Rechtsansicht, die ich zu diesem Fall  habe, finden Sie in der Ausgabe Nr. 6-2022 der WIKU-Personal aktuell.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste