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Vorsteuerabzug bei Teilrechnung zu erbrachter Teilleistung
#3
Danke für die Antwort!
D. h. bei dieser GmbH (die üblicherweise keine Bauleistungen durchführt) darf die Vorsteuer in dem Monat in Abzug gebracht werden, in dem die Teilrechnung (mit ausgewiesener Umsatzsteuer) gestellt wurde, da auch die Teilleistung erbracht war - unabhängig davon, ob die Zahlung dieser Teilrechnung im selben Monat erfolgt ist - habe ich das so richtig interpretiert?
Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung!
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RE: Vorsteuerabzug bei Teilrechnung zu erbrachter Teilleistung - von Tina S - 04.04.2022, 20:18

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