30.07.2019, 18:49
Es kommt immer wieder zu Diskussionen hinsichtlich Rückrechnungsverbot (in div. KV´s) von zuviel ausbezahlten Sonderzahlungen bei Austritt während des Jahres.
Meine Frage - allgemein: wie soll zB im Juni das 13. Gehalt bezeichnet werden: als Urlaubszuschuss zB hin Höhe eines Monatsentgeltes oder zB 1/2 UZ und 1/2 WR, damit das mit der Rückverrechnung vom zuvielbez. UZ kein Problem werden kann? oder eventuell nur aliquote Sonderzahlung in Höhe eines Monatsentgelts
ist das rechtlich auch okay, wenn zB der DN den grössten Teils seines Urlaubs zB im Juni konsumiert hatte
danke
Meine Frage - allgemein: wie soll zB im Juni das 13. Gehalt bezeichnet werden: als Urlaubszuschuss zB hin Höhe eines Monatsentgeltes oder zB 1/2 UZ und 1/2 WR, damit das mit der Rückverrechnung vom zuvielbez. UZ kein Problem werden kann? oder eventuell nur aliquote Sonderzahlung in Höhe eines Monatsentgelts
ist das rechtlich auch okay, wenn zB der DN den grössten Teils seines Urlaubs zB im Juni konsumiert hatte
danke