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Unberechtigter vorzeitiger Austritt - Entfall der Urlaubsersatzleistung - lt. OGH darf ein über das EU-Recht hinausgehender Urlaubsanspruch sehr wohl verfallen!
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Unberechtigter vorzeitiger Austritt - Entfall der Urlaubsersatzleistung - lt. OGH darf ein über das EU-Recht hinausgehender Urlaubsanspruch sehr wohl verfallen!

Der Oberste Gerichtshof entschied vor kurzem, dass sich das EuGH-Urteil aus November 2021, welches besagt, dass infolge unberechtigten vorzeitigen Austrittes der "Resturlaub" aus dem laufenden Urlaubsjahr nicht verfallen darf, nur auf jenen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen bezieht, der aufgrund des EU-Rechts zusteht.

Betreffend den Urlaubsanspruch, der sich aufgrund des nationalen Rechts ergibt und der die 4 Wochen übersteigt (in Österreich: 5 oder 6 Wochen Jahresurlaub und somit bis 1 bzw. 2 Wochen "Differenz") darf der Urlaub sehr wohl (seiner Ansicht nach) verfallen.

Eine genaue Analyse dieser Entscheidung folgt in WPA 7/2022.

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...-austritt/
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