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Fünfjährige Strafbarkeitsverjährung nach dem LSD-BG bei Lohndumping ist auch gemeinschaftskonform
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Fünfjährige Strafbarkeitsverjährung nach dem LSD-BG bei Lohndumping ist auch gemeinschaftskonform

Nachdem sich schon der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Verfassungskonformität der Strafverfolgungs- und Strafbarkeitsverjährungsregelungen befasst hatte und diese als "unbedenklich" einstufte, folgte ihm in Bezug auf die Strafbarkeitsverjährung nun der EuGH.

Anlassfall war eine behördliche Kontrolle von Arbeitnehmer*innen, die von der Slowakei nach Österreich zur Arbeitsleistung entsandt worden waren. Diese Überprüfung fand im Juni 2016 statt und ergab, dass Lohndumping vorlag. Das behördliche Straferkenntnis wurde erst im Februar 2020 zugestellt (also fast vier Jahre nach der behördlichen Überprüfung).

Alles rechtens, wie der EuGH meinte.

Quelle: WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 7-2022
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