12.04.2022, 13:27
Wenn ein*e in Österreich ansässige*r Steuerpflichtige*r aus der Schweiz eine AHV-Rente bezieht, stellt sich die Frage, welcher Staat besteuern darf.
Eine aktuelle Konsultationsvereinbarung dazu soll "Qualifikationskonflikte" vermeiden helfen und legt dazu fest, dass - egal, ob der bzw. die Rentenempfänger*in im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der Ansässigkeitsstaat Österreich zuständig ist.
Die Reihung dieser Einkünfte erfolgte somit unter Artikel 21.
Zum Gesamttext des Verständigungsverfahrens geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...82c5af2145
Eine aktuelle Konsultationsvereinbarung dazu soll "Qualifikationskonflikte" vermeiden helfen und legt dazu fest, dass - egal, ob der bzw. die Rentenempfänger*in im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der Ansässigkeitsstaat Österreich zuständig ist.
Die Reihung dieser Einkünfte erfolgte somit unter Artikel 21.
Zum Gesamttext des Verständigungsverfahrens geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...82c5af2145