13.04.2022, 10:55
Hallo,
ich hätte eine Frage.
1. Fall: Ein AT Unternehmer hat bei einem Privatkunden in DE wie folgte kleinere Reparaturen vorgenommen.
- Rollobänder tauschen
- Steckdosen tauschen
- Markise demontieren, instandsetzen und wieder montieren
2. Fall: AT Unternehmer errichtet bei einem Privatkunden in DE einen Gartenzaun.
Müssen beide Rechnungen mit 20% MWSt oder mit der Deutschen USt ausgestellt werden?
Zählt eine der Leistungen zu den Grundstücksleistungen? Werkseistung? oder einfach nur grenzüberschreitende Dienstleistungen?
Ich danke für die Hilfe.
LG
ich hätte eine Frage.
1. Fall: Ein AT Unternehmer hat bei einem Privatkunden in DE wie folgte kleinere Reparaturen vorgenommen.
- Rollobänder tauschen
- Steckdosen tauschen
- Markise demontieren, instandsetzen und wieder montieren
2. Fall: AT Unternehmer errichtet bei einem Privatkunden in DE einen Gartenzaun.
Müssen beide Rechnungen mit 20% MWSt oder mit der Deutschen USt ausgestellt werden?
Zählt eine der Leistungen zu den Grundstücksleistungen? Werkseistung? oder einfach nur grenzüberschreitende Dienstleistungen?
Ich danke für die Hilfe.
LG