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Grenzüberschreitende Dienstleistung an B2C
#1
Hallo,

ich hätte eine Frage.
1. Fall: Ein AT Unternehmer hat bei einem Privatkunden in DE wie folgte kleinere Reparaturen vorgenommen. 
- Rollobänder tauschen
- Steckdosen tauschen
- Markise demontieren, instandsetzen und wieder montieren

2. Fall: AT Unternehmer errichtet bei einem Privatkunden in DE einen Gartenzaun.

Müssen beide Rechnungen mit 20% MWSt oder mit der Deutschen USt ausgestellt werden?
Zählt eine der Leistungen zu den Grundstücksleistungen? Werkseistung? oder einfach nur grenzüberschreitende Dienstleistungen?

Ich danke für die Hilfe.
LG
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#2
Fall 1: Werklieferung oder Grundstücksleistung (je nach Materialaufwand), jeweils steuerpflichtig in Deutschland mit 19%. Wenn die sonstige Leistung überwiegt, EU-OSS möglich

Fall 2: Werklieferung (Gartenzaun wird von AT beigestellt). Werklieferung, Registrierungspflicht in Deutschland, 19%.
Wird Gartenzaun vom privaten Kunden beigestellt: Grundstücksleistung (EU-OSS möglich)
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