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Schwangerschaftsbedingter Entfall von Überstundenleistungen – Überstundenpauschale muss nicht fortbezahlt werden
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Schwangerschaftsbedingter Entfall von Überstundenleistungen – Überstundenpauschale muss nicht fortbezahlt werden


Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin leistete vor ihrer Schwangerschaft regelmäßig Überstunden und erhielt dafür auch eine Überstundenpauschale gewährt.

Strittig war, ob der Arbeitgeber verpflichtet war, die entfallenen Überstunden der werdenden Mutter während der Schwangerschaft fortzubezahlen.


So entschied der OGH:

Der OGH stellte (erneut) fest, dass das während der Schwangerschaft durch das „Überstundenverbot“ ausfallende Überstundenentgelt vom Arbeitgeber nicht im Zuge der Entgeltsfortzahlung berücksichtigt werden muss.

Über die Entscheidungsgründe im Detail sowie "auf den WIKU-Punkt gebracht" zusammen mit einer "WIKU-LV-Praxisanalyse" erfahren Sie Näheres in der Ausgabe Nr. 7/2022 der WIKU-Personal aktuell.
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