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Sommerfest mit Spende an FF
#4
Natürlich wäre es sehr hilfreich, wenn sich diese Spende nicht unbedingt auf den konkreten Einsatz bezieht und sich auch nicht unbedingt in deren zeitlicher Nähe befindet.

Dass die Helferleins während der Arbeitsleistung die Feuerwehr-Uniform tragen sollen, habe ich möglicherweise aus dem Anfragetext nicht herauslesen können.

Eine "ehrenamtliche Tätigkeit", für die es keine spezielle Regelung im ASVG zwecks UV-Schutz gibt, ist ohnedies (von Haus aus) nicht (arbeits)unfallversichert.

Das LSD-BG kommt genau dann zur Anwendung, wenn das Arbeitsrecht greift. Dann allerdings, wenn das Arbeitsrecht nicht greift (etwa im Falle von ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Tätigkeiten, die sich tatsächlich jeweils nur auf wenige Stunden beschränken), kann auch das LSD-BG nicht greifen (im Übrigen gilt das dann auch für das AÜG).

Kritisch sind "ehrenamtliche Tätigkeiten" zumeist dann, wenn es sich um regelmäßige oder mehrtägige Einsätze handelt ODER der oder die Leistende Drittstaatler*in ist (die strengen Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, die auch auf "arbeitnehmerähnliche Beschäftigungen" abstellen und man laut VwGH-Judikatur bereits dann eine Gegenleistung in diesem Sinne erbringt, wenn man Essen und Getränke als Gegenleistung zur Verfügung stellt).

Die Bestätigungen, wonach man ausdrücklich unentgeltlich mithilft, sollten auch in der Tat vor Ort aufliegen und dem "Amt für Betrugsbekämpfung" vorgelegt werden können, weil das Antreffen bei derartigen einfachen Tätigkeiten im Zweifel nach der VwGH-Judikatur immer als Dienstverhältnis ausgelegt werden kann.
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Nachrichten in diesem Thema
Sommerfest mit Spende an FF - von BERNI - 21.04.2022, 14:58
RE: Sommerfest mit Spende an FF - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.04.2022, 12:55

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