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VfGH hob das Abzugsverbot im Bereich der freiwilligen Abfertigungen auf!
#1
VfGH hob das Abzugsverbot im Bereich der freiwilligen Abfertigungen auf!

Ab wann gilt die vom VfGH vollzogene Aufhebung?

Gilt diese auch für "normale freiwillige Abfertigungen" oder nur für "Sozialplanabfertigungen"?

Wie sieht es mit dem "Manager-Malus" aus (dem Abzugsverbot für sehr hohe Bezüge)?

Sind Abgangsentschädigungen vom Abzugsverbot erfasst?

Was muss man ev. betreffend eine Nachfolgeregelung einkalkulieren?

Welche Rolle spielt dann noch die vom VwGH Ende 2020 skizzierte "großzügige" Interpretation?

Diese Fragen werden in der Ausgabe Nr. 8-2022 der WIKU-Personal aktuell eingehend analysiert. Zudem werden die interessantesten Erwägungsgründe des VfGH in diesem Beitrag wiedergegeben.
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