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Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke: KFZ-Sachbezug entfällt entgegen ursprünglicher Absichten im Laufe des Krankengeldbezuges
#1
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke: KFZ-Sachbezug entfällt entgegen ursprünglicher Absichten im Laufe des Krankengeldbezuges

Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer befindet sich im Krankenstand. Es wurde eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke ausgestellt, in welcher auch angegeben wurde, dass der Sachbezug "Firmen-KFZ" für die Dauer der Leistung weitergewährt wird.

Aufgrund der Tatsache, dass ein absehbares Ende des Krankenstandes nicht vorliegt und die KFZ-Nutzungsvereinbarung ("Car policy") eine Widerrufsmöglichkeit vorsieht, kommt es nun während des Krankengeldbezuges doch zu einem Widerruf der Privatnutzung durch den Arbeitgeber.

Fraglich ist nun, wie sich dies auf die schon übermittelten Angaben der Arbeits- und Entgeltsbestätigung bzw. auf die Höhe des Krankengeldes auswirken wird.


Lösung (Antwort von der Leistungsabteilung der ÖGK):

Vorbehaltlich einer offiziellen veröffentlichten österreichweiten Information, kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage mitteilen, dass sich an der Höhe der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld nichts ändert, wenn der Sachbezug während eines länger andauerndes Krankenstandes im Nachhinein wegfällt.

Bemessungsgrundlage ist nicht der letzte Monat vor Beginn des Krankenstandes, sondern grds. der letzte Monat vor Ende des vollen Entgeltanspruchs.

Wird zu diesem Zeitpunkt der Sachbezug weitergewährt, gebührt das Krankengeld aus dem sv-pflichtigen Verdienst ohne den Wert des Sachbezugs – ob dann wegen Kürzung der Entgeltansprüche der PKW abgegeben wird hat nachträglich keinerlei Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage.
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