18.05.2022, 14:40
Nachdem ein höchstgerichtliches Erkenntnis vor kurzem für massive Verunsicherung dahingehend sorgte, ob denn nicht möglicherweise der rückerstattungstauglichen Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz eine Entgeltsfortzahlung aus wichtigem Grund (zB nach § 8 Abs. 3 AngG - beschränkt mit maximal einer Woche) vorangehen müsste, kommt nun aus dem zuständigen Ministerium das Signal, dass es mit den Anträgen wieder weitergeht.
Die Arbeitgebervertretung WKÖ hat hier erfolgreich argumentiert und vorgebracht, dass wir uns im Falle einer Epidemie eher im Bereich der "neutralen Sphäre" bewegen würden, während § 8 Abs. 3 AngG die Arbeitnehmersphäre betrifft.
Wie auch immer: es geht wieder weiter und es gibt somit zumindest mal hier "Entwarnung". Die Bearbeitung der Anträge müsste somit in den kommenden Tagen wieder aufgenommen werden.
Die Arbeitgebervertretung WKÖ hat hier erfolgreich argumentiert und vorgebracht, dass wir uns im Falle einer Epidemie eher im Bereich der "neutralen Sphäre" bewegen würden, während § 8 Abs. 3 AngG die Arbeitnehmersphäre betrifft.
Wie auch immer: es geht wieder weiter und es gibt somit zumindest mal hier "Entwarnung". Die Bearbeitung der Anträge müsste somit in den kommenden Tagen wieder aufgenommen werden.