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Verstoß gegen Quarantänebestimmungen während der Freizeit samt Uneinsichtigkeit kann zur berechtigten fristlosen Entlassung führen
#1
OGH 9 ObA 8/22z vom 24. März 2022
§ 27 Z 1 AngG


So entschied der OGH:

1.  Verstieß  der Außendienstmitarbeiter eines in der Lebensmittelproduktion tätigen Arbeitgebers während des ersten Absonderungs-Wochenendes – also während seiner Freizeit - gegen die Quarantänebestimmungen (er führte über 18 Fahrten mit einer Gesamtentfernung von mehr als 100 km durch) und erwiderte er auf die Frage des Geschäftsführers, warum er sich nicht an die Absonderungsbestimmungen halte, dass ihn das nichts anginge, so ist die fristlose Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gerechtfertigt.

2. Aus dem Arbeitnehmerverhalten konnte trotz des Umstandes, dass die „Übertretung während der Freizeit erfolgt war“ objektiv die Befürchtung abgeleitet werden, dass der Arbeitnehmer nicht nur nachlässig mit behördlichen Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung umgeht, sondern dass er auch bestrebt sein wird, den Geschäftsführer darüber im Unklaren lassen.
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