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Jahressechstelerhöhung um 15 % bei Kurzarbeit kommt nun doch noch für 2022!
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Jahressechstelerhöhung um 15 % bei Kurzarbeit kommt nun doch noch für 2022!

Das Abgabenänderungsgesetz 2022 befindet sich aktuell im Stadium der Begutachtung und es gibt ein paar wirklich interessante Änderungen.

Unter anderem gibt es ein rückwirkendes Comeback für die 15 %-Erhöhung des Jahressechstels bei der Kurzarbeit, was man eventuell auch als Signal dafür werten könnte, dass uns die Kurzarbeit definitiv noch intensiver weiter begleiten wird, als man dies bis dato kommuniziert hatte.

So wie die Regelung in den Jahren 2020 und 2021 galt, wird sie auch im Jahr 2022 gelten.

Zusätzlich gibt es noch Anpassungen bei der Steuerbefreiung für die Arbeitnehmergewinnbeteiligung, eine neue Steuerbefreiung betreffend Leistungen aus den kollektivvertraglichen Sozialfonds, eine gesetzlich verfügte steuerliche "Qualifizierung" für nebenberuflich tätige Notärzte, Anpassungen beim Öffiticket, eine weitere Gleichschaltung bei der Sachbezugsbewertung bei "wesentlich Beteiligten", kleine Änderungen, die sich auf den FABO plus für Unterhaltsverpflichete auswirken, ein paar neue bzw. adaptierte Pflichtveranlagungstatbestände, Anpassungen bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, uvm.

Diese Themen besprechen wir natürlich ausführlich im "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" (7.6.2022 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 bzw. am 10.06.2022 von 9 bis 11 Uhr; € 120,00 je Teilnehmer*in; Anmeldungen unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at).

In der Ausgabe Nr. 11/2022 kommt dann der ausführliche schriftliche Bericht auch für unsere Abonnent*innen der WPA.

Zu Gesetzestextvorschlag und den Erläuterungen geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?R...9D875F5370
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