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Ein Dienstnehmer bekommt seit 8 Jahren eine fixe Bereitschaftsdienstzulage.
Der Bereitschaftsdienst wurde vor ein paar Jahren inoffiziell eingestellt, weil er nicht mehr gebraucht wurde, die Zulage wurde aber weiterhin ausbezahlt.
Nunmehr soll die Zulage gestrichen werden. Geht das, oder kann es sein, dass der DN einen Anspruch behält, weil die Auszahlung nicht gleichzeitig mit der Beendigung des Bereitschaftsdienstes eingestellt wurde?
vielen Dank vorweg,
Frisca
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Wenn dem Arbeitnehmer die Bereitschafstpauschale für die Abhaltung von Bereitschaftsdiensten gewährt wurde, so kann sie eingestellt werden, wenn beiden Parteien klar war oder ist, dass sie nur für die Leistung dieser Dienste (also nur solange diese Dienste geleistet werden) gewährt werden.
Wenn aber schon seit Jahren keine Bereitschaftsdienste mehr eingeteilt oder vereinbart wurden, die Zulage aber weiter gewährt wurde, so kann dies entweder auf einen Irrtum des Arbeitgeber zurückzuführen sein oder aber auf ein Verhalten des Arbeitgebers, die Zulage weiter zu gewähren, weil man ev. dachte, dass der Bereitschaftsdienst "wieder aufleben würde".
Die Frage ist also im gegenwärtigen Stadium der Information nicht einfach mit "ja" oder "nein" zu beantworten, sondern hängt leider auch von ein paar zusätzlichen Faktoren ab.
Vor allem das Wort "inoffiziell" bedürfte noch einer Erörterung.
Ich könnte mir durchaus Folgendes vorstellen: es wurde zunächst jahrelang Bereitschaft geleistet, dann wurde jahrelang keine mehr abverlangt (von niemandem im Unternehmen), die Zulage aber weitergewährt (wohl irrtümlich) und jetzt ist man auf den Irrtum draufgekommen. Wenn das zB schon seit 3 oder 4 Jahren genauso läuft, so kann man durchaus von einer Betriebsübung sprechen.