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Urlaubszuschuss KV Werbung
#1
Liebe Forumsteilnehmer,

im KV für Werbung- und Marktkommunikation stehen als Auszahlungstermine für 13. und 14. Monatsgehalt "Am 1. Juli ...50 % des 13. und 50 % des 14. Monatsgehaltes auszuzahlen".
Und weiter: "Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden ... gebührt der aliquote Teil ... entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit."

Demnach ist einem am 1.6. eingetretenen DN am 1.7. 50 % eines zwölftels von UZ und WR auszuzahlen. Also bei Brutto 2.400,00 wären das 50% von 2.400/12 x 2.

Korrekt?

Wie ist hier die gängige Praxis?

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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Nachrichten in diesem Thema
Urlaubszuschuss KV Werbung - von Pfeiffer - 09.06.2022, 08:00
RE: Urlaubszuschuss KV Werbung - von Pfeiffer - 09.06.2022, 15:18

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