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Skisaisonkarte für Bergbahn - nach Ansicht der Finanzverwaltung kein begünstigtes ÖFFI-Ticket
#1
Übernimmt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten Kosten für eine Saisonkarte betreffend eine Bergbahn, so stellt dies nach (schriftlich geäußerter) Ansicht der Finanzverwaltung keinen begünstigten Öffiticketersatz dar, auch wenn dieses Verkehrsmittel am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers verkehren sollte.

Die Begründung ist nicht wirklich überzeugend, weil hier von Anreiz des Transportes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Rede ist (wie wir wissen reicht es ja völlig aus, dass die relevante Karte entweder am Arbeits- oder am Wohnort Gültigkeit hat), aber es bliebe theoretisch fraglich, ob es sich hier tatsächlich um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt oder nicht. Dieser Frage ging man "aus dem Weg".

Wird also eine derartige Karte vom Arbeitgeber kostenlos oder kostengünstig zur Verfügung gestellt, so ist von einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis auszugehen.
Ersetzt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten diesbezüglichen Kosten, so liegt insoweit ein abgabenpflichtiger Geldbezug vor.
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