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Tod eines Dienstnehmers
#1
Liebe Forumsteilnehmer,

ein DN wäre ab 01.06. in Pension gewesen, daher Beendigung des DV per 31.05., leider ist er aber fünf Tage vor Ende des DV verstorben. Die Abrechnung UND Auszahlung war aber aus organisatorischen Gründen zum Zeitpunkt des Todes schon durchgeführt. Die Abmeldung muss ja auf alle Fälle mit dem Todestag erstellt werden. Spricht etwas dagegen, die Abrechnung für das volle Monat zu belassen (Wunsch des Dienstgebers)? Bei der Abrechnung wurde auch ein offener Urlaub ausbezahlt, d. h. die Verlängerung der Pflichtversicherung erstreckt sich noch bis in den Juli. Ist das ein Problem für die Verlassenschaft?
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#2
Das Ende der Beschäftigung ist der Todestag und dies entspricht definitiv auch dem Ende des Entgeltsanspruchs. Eine Verlängerung der Pflichtversicherung über den Todestag hinaus wird "das System" nicht zulassen.

Für die Zeit nach Tod kann man ja - wenn man möchte - eine freiwillige Entgeltsfortzahlung durchführen und diese dann sv-frei belassen.

Was dann in die Verlassenschaft kommt oder direkt unterhaltsberechtigten Erb:innen zuzuteilen ist, das muss man dann im Detail klären. Aber die freiwillige Fortzahlung wird wohl ebenso in die Verlassenschaft kommen wie die übrigen Bezüge, wenn nicht laut KV irgendetwas Besonderes zu beachten ist (im Sinne von Begräbniskostenzuschuss oder Abfertigung).
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