11.07.2022, 16:02
Am 17.5.2022 wurde ein SV-Abkommen mit Brasilien unterzeichnet.
Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich eine Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich, sondern man muss mindestens 1 Jahr unterbrechen, damit die 5 Jahre wieder neu zu laufen beginnen.
Die Beitragspflicht in Brasilien kann damit dann in Zukunft vermieden werden.
Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, d.h. Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen - da ist wohl eine Zusatzversicherung sinnvoll.
Wann das Abkommen in Kraft tritt, ist noch unklar, wohl aber nicht vor Ende 2022.
Zu den Materialien geht es hier (NR-Beschluss erfolgte am 23.06.2022):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...index.shtm
Bei Entsendungen nach Brasilien besteht eine Weiterversicherung in Österreich von 5 Jahren, wenn zuvor mindestens 1 Monat in Österreich eine Versicherung bestand. Eine Verlängerung der 5 Jahre ist nicht möglich, sondern man muss mindestens 1 Jahr unterbrechen, damit die 5 Jahre wieder neu zu laufen beginnen.
Die Beitragspflicht in Brasilien kann damit dann in Zukunft vermieden werden.
Krankenleistungen sind vom Abkommen nicht erfasst, d.h. Krankheitskosten muss der entsendende Arbeitgeber übernehmen - da ist wohl eine Zusatzversicherung sinnvoll.
Wann das Abkommen in Kraft tritt, ist noch unklar, wohl aber nicht vor Ende 2022.
Zu den Materialien geht es hier (NR-Beschluss erfolgte am 23.06.2022):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...index.shtm