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Risikofreistellung ab 1.8.2022 - neue Atteste notwendig oder reichen die alten Atteste aus?
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Risikofreistellung ab 1.8.2022 - neue Atteste notwendig oder reichen die alten Atteste aus?

Die für die Praxis so wichtige Frage, ob man "neue" Atteste benötigt oder ob jene, die seit 3.12.2021 ausgestellt wurden, ausreichen würden, kann  man im Augenblick leider nicht zu 100 % beantworten.

Allerdings ist es so, dass die "alten Atteste" (§ 735 Abs. 3d ASVG) reichen müssten, solange nicht noch zusätzlich eine Verordnung dazu etwas anderes besagt. Ob dies noch kurzfristig bis 1.8.2022 geschieht, kann man nicht mit Bestimmtheit sagen.
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