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Kind übernimmt Pflegekosten des Vaters – außergewöhnliche Belastung
#1
Kind übernimmt Pflegekosten des Vaters – außergewöhnliche Belastung

BFG RV/7100292 vom 17. Juni 2022
§ 34 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Jener Teil der Pflegekosten, die der Gepflegte mangels Vermögens und hinreichenden Einkommens nicht selbst tragen kann und die tatsächlich von dem einzigen Kind des Gepflegten getragen werden, erwachsen dem Kind zwangsläufig und sind außergewöhnlich.

2. Die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch Ansatz des Selbstbehaltes zu berücksichtigen.
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