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Familienbonus PLUS für in Deutschland lebende Kinder
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Familienbonus PLUS für in Deutschland lebende Kinder

VwGH Ra 2021/15/0067 vom 06. April 2022

BFG RV/5100067 vom 16. Mai 2022

§ 33 Abs. 3a EStG 1988

So entschied der VwGH:

Familienbonus Plus steht auch für in Deutschland lebende Kinder ohne Stellung eines Antrages auf Familienbeihilfe zu, wenn
• der Anspruch auf eine Differenzzahlung dem Grunde nach gegeben ist und
• aufgrund der höheren ausländischen Familienleistung die Differenzzahlung betragsmäßig Null wäre,
• wenn dabei der Anspruch auf Differenzzahlung dem Grunde nach im Einkommen-steuerverfahren nachgewiesen wird.

Da das deutsche Kindergeld höher ist als die österreichische Familienbeihilfe, ist somit eine Antragstellung auf eine „Differenzzahlung“ nicht erforderlich und reicht die Glaubhaftmachung, wonach die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung theoretisch erfüllt wären im Steuerveranlagungsverfahren aus.
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