Hallo!
Ich Übernehme nun eine Kleinunternehmerin, welche im freien Gewerbe Dienstleistungen erbringt (Feng Shui, Thai Massage).
Sie möchte diese Leistungen auch in Deutschland an private und auch Unternehmer erbringen - hat aber keine eigene Betriebsstätte dort.
Nun stellen sich hier für mich mehrere Fragen:
Danke!
Freundliche Grüße,
Nicole
Ich Übernehme nun eine Kleinunternehmerin, welche im freien Gewerbe Dienstleistungen erbringt (Feng Shui, Thai Massage).
Sie möchte diese Leistungen auch in Deutschland an private und auch Unternehmer erbringen - hat aber keine eigene Betriebsstätte dort.
Nun stellen sich hier für mich mehrere Fragen:
- Die Lieferschwellen gelten ja nicht mehr, und für Kleinunternehmer gibt es nur im Zusammenhang mit Umsätzen aus Versandhandeln ausnahmen - oder trifft dies auch hier zu? (Eine Kollegin meinte hier müsse man die Lieferschwellen beachten, jedoch bin ich der Meinung, dass dies hier nicht zutrifft)
- Wie sind denn die Rechnungen korrekt auszustellen?
Wenn keine Ausnahme (bezüglich Lieferschwelle) zutrifft würde ich bei B2C Leistungsort Österreich + keine Steuer da Kleinunternehmer und bei B2B Reverse Charge und Aufnahme in ZM.
Danke!
Freundliche Grüße,
Nicole