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Gesetzliches Konkurrenzverbot mit Ertragsherausgabeverpflichtung gilt auch im Falle unzureichender gewerberechtlicher Voraussetzungen beim Dienstgeber
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Gesetzliches Konkurrenzverbot mit Ertragsherausgabeverpflichtung gilt auch im Falle unzureichender gewerberechtlicher Voraussetzungen beim Dienstgeber

In einem aktuellen Fall entschied der OGH darüber, dass ein Verstoß gegen das gesetzliche Konkurrenzverbot (§ 7 AngG) auch dann vorliegen kann, wenn der Dienstgeber selber für die Ausübung seiner Tätigkeit nicht alle gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Das Bitte für den Angestellten ist nicht nur, dass ein Entlassungsgrund vorliegt, sondern dass auch für die Dauer der aufrechten Beschäftigung parallel zur konkurrenzierenden Tätigkeit der "Ertrag" auf Verlangen des Dienstgebers herausgegeben werden muss.

Näheres zu dieser interessanten OGH-Entscheidung gibt es in WPA 14-2022.

Informationen zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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