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Unterbricht die behördliche angeordnete Quarantäne den Erholungsurlaub?
#1
Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 16.08.2022 die Klärung einer wohl auch für Österreich interessanten Frage an den EuGH gerichtet.

Es geht um die Frage, ob jene vereinbarten Urlaubstage auch Urlaubstage bleiben, obwohl während seines Urlaubes wegen Verdachts der Infektion mit SARS-COV2 eine "behördliche Absonderung" stattfand (allerdings ohne Erkrankung).

Mit einem Ergebnis ist wohl nicht vor dem Frühjahr 2023 zu rechnen.

Zur Pressemitteilung des BAG geht es hier:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/pres...s-urlaubs/
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