09.09.2022, 07:52
Der KV für Konditoren sieht für Sonntagsarbeit einen Zuschlag für die ersten 8 Stunden in Höhe von 100 % vor.
Demnach ist dieser Zuschlag auch dann zu berücksichtigen, wenn die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit immer am Sonntag zu leisten ist.
Kann der Zuschlag auch in Zeitausgleich konsumiert werden?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
Demnach ist dieser Zuschlag auch dann zu berücksichtigen, wenn die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit immer am Sonntag zu leisten ist.
Kann der Zuschlag auch in Zeitausgleich konsumiert werden?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen.
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer