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Sonntagsarbeit Konditor
#2
Nachdem es in den KV-Datenbanken verschiedenste Versionen (Bundesländer-Versionen sowie Angestellten- und Arbeiter-Versionen) dieses Kollektivvertrages gibt, gebe ich nachstehende drei Tipps:

1. Bei Fragen, die einen Kollektivvertrag betreffen: bitte hier auch den KV verlinken. Am besten auf www.kollektivvertrag.at. Danke für Ihr Verständnis!

2. Im relevanten Kollektivvertrag danach Ausschau halten, ob das Wort Freizeit oder Zeitausgleich in irgendeiner Form so vorkommt, dass man sagen muss, die Umwandlung eines Zuschlages in Freizeit ist kategorisch ausgeschlossen (glaube ich zwar nicht, aber man kann es erst sagen, wenn man den KV "abgeklopft" hat, was eine Tätigkeit ist, die man ja auch selber durchführen kann).

3. Normalerweise kann man auch den kollektivvertraglich geregelten Anspruch auf einen Zuschlag auf ein Zeitkonto umwandeln, vorausgesetzt es gibt dazu auch das Einverständnis des jeweiligen Arbeitnehmers oder der jeweiligen Arbeitnehmerin. Die Steuerfreiheit des Zuschlages geht dadurch verloren.
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Nachrichten in diesem Thema
Sonntagsarbeit Konditor - von Pfeiffer - 09.09.2022, 07:52
RE: Sonntagsarbeit Konditor - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.09.2022, 11:06

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