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Mitarbeiterrabatte bei konzerninternem KFZ-Leasing
#1
BFG RV/6100293/2020 vom 8. August 2022
§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988
§ 15 Abs. 1 und 2 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Können Arbeitnehmer:innen eines Konzerns Fahrzeuge zu günstigen Leasingkonditionen erwerben, denen ein um maximal 20 % reduzierter Anschaffungswert zugrundeliegt und eine Laufzeit von entweder 12, 24 und 36 Monaten, so liegt dieser Vorteil innerhalb der Regelungen zur Einräumung von abgabenfreien Mitarbeiterrabatten.

2. Dass die Leasingraten günstiger sind, so ist das die Folge des reduzierten Anschaffungswertes von maximal 20 %, wodurch kein abgabenrechtlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt, weil es bei der 20 %-Regelung auch kein betragliches Limit gibt.

3  Es konnte im vorliegenden Fall auch nicht festgestellt werden, dass mehrere Fahrzeuge durch einen Arbeitnehmer in der Absicht erworben wurden, diese weiter zu veräußern.

4. Die Rückgabe des Fahrzeuges an den Dienstgeber ist nicht einer Veräußerung gleichzuhalten (Revision zugelassen: ob Amtsrevision erhoben wird, bleibt noch abzuwarten).
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