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DB-Absenkung ab 2023 - noch ein Nachschlag für die Praxis
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DB-Absenkung ab 2023 - noch ein Nachschlag für die Praxis

Nachdem uns der kleinere Koalitionspartner mit der DB-Absenkung und den Umständen so viel Freude bereitet, möchte ich an dieser Stelle eventuell - wenn sich der Ärger gelegt hat - noch mit einem praktischen Umsetzungstipp aufwarten.

Vielleicht ist es ja möglich, dass man von Softwareseite einen Begleittext auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen andruckt, der sinngemäß lautet: "Lohnnebenkostenabsenkung ab 2023: der DB zum FLAF sinkt auf 3,7 %. Wir machen von der Absenkung Gebrauch".

Dann spielt es nämlich keine Rolle, ob der Kollektivvertrag oder sonst eine andere lohngestaltende Vorschrift dazu eine Regelung vorsieht. Dass das Ganze eher Züge eines Marketingprojekts hat, erkennt man recht schnell. Dass man damit die KV-Partner (speziell die Arbeitgeberseite) dazu bewegen möchte, kräftigen Erhöhungen zuzustimmen, liegt auch auf der Hand.

Wir leben in einer Zeit der Experimente. So wollte man beim FABO PLUS, dass dieser in jener Höhe auf den Lohnabrechnungen aufscheint, in welcher er sich tatsächlich auswirkt bzw. ausgewirkt hat (ist auch nicht überall sauber umgesetzt, aber es "kräht kein Hahn mehr danach"). Dann hat man den FABO PLUS "indexiert", mit durchschlagendem Erfolg etc.

Jetzt möchte man halt, dass man "für die Leute etwas macht", nämlich Lohnnebenkostenabsenkung, damit die Löhne kräftig steigen bei den nächsten Lohnverhandlungen (und die Lohnnebenkosten kein so großes Argument mehr sind) und alle unsere Regierung lobpreisen, wenngleich das Thema Lohnnebenkosten möglicherweise damit nicht wirklich gebührend behandelt ist. Experimente schlagen dann sehr häufig in der Personalabteilung auf. Dort sind die wahren Heldinnen und Helden schon seit längerem zu Hause, zusammen mit den Softwareherstellern, die schon längst Unmenschliches leisten.

Also: es werden viele Rechtsgelehrte nun auf den Plan treten und darüber schreiben, ob man das darf und ob das rechtlich passt. Das soll auch bitte tatsächlich so sein, das ist in diesen Zeiten sehr wichtig. Aber auch in einem medizinischen Notfall kommen die Analysen erst später, aber zu allererst geht es darum, wie wir mit der Sache praktisch umgehen (also um die Stabilisierung des Patienten). Daher noch diese ergänzenden Zeilen.
Ich hatte solche Texte schon vor 30 Jahren, aber die haben nicht immer so gut geklappt. So sollte im Dezember 1992 eine "Prämie ohne Rechtsanspruch" ausbezahlt werden und zugleich "Frohe Weihnachten" gewunschen werden, jeweils über einen ergänzenden Text auf der Gehaltsabrechnung (die haben wir damals noch ausgedruckt; da war der Kampf um den Drucker).

Herausgekommen ist damals "Frohe Weihnachten ohne Rechtsanspruch". Der Fehler war dann zu Ostern behoben. Da hieß es dann "Frohe Ostern - einmalig und ohne Wiederkehr".

Ich wünsche euch trotzdem einen schönen Tag und ich werde in den nächsten Tagen in kleinen Häppchen hier weiter informieren. Den Humor möchte ich mir nicht nehmen lassen und ihr sollt ihn bitte auch nicht verlieren.

Ach ja: und wenn ihr Zeit habt: am 23.9.2022 von 9 bis 11 Uhr zum Teilnehmerpreis von € 120,00 (ink. USt) gibt es das "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" mit ausführlichen Schulungsunterlagen über sämtliche Änderungen des heurigen Jahres (natürlich auch über die gestern abend verlautbarten wichtigen Punkte).

Der zweite Termin (alternativ) findet am 27.9.2022 von 18:30 bis 20:30 statt.

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

You'll never walk alone!
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