Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue Steuerbefreiung ab 2023 für Arbeitgeberzuschüsse betreffend Car-Sharing
#1
Neue Steuerbefreiung ab 2023 für Arbeitgeberzuschüsse betreffend Car-Sharing

Die Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III sieht unter anderem vor, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jährlich bis zu € 200,00 steuerfrei an Zuschuss für Car-Sharing gewähren kann. Insoweit soll der neue § 3 Abs. 1 Z 16d EStG 1988 dieses Neuland eröffnen.

Dabei ist "privates Car-Sharing" gemeint, also in Bezug auf "nicht beruflich veranlasste Fahrten", wobei hier wohl die Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte und retour als "nicht beruflich veranlasst" zu werten sein wird.

Es geht dabei nicht nur um Autos, sondern auch um Motorräder, Krafträder und Fahrräder, sofern sie einen Emmissionswert von NULL aufweisen (also emmissionsfrei sind). Insoweit sind auch e-Bikee und E-Scooter von dieser Begünstigung erfasst.

In der Sozialversicherung (und damit auch im Bereich BV) fehlt derzeit noch eine korrespondierende Befreiungsregelung, die wir noch urgieren werden.

Die Zuschüsse müssen zur Wahrung der Steuerfreiheit entweder in Gutscheinform gewährt oder direkt an das Betreiberunternehmen von Arbeitgeberseite geleistet werden.

Mögliche Auswirkungen auf die Pendlerpauschale sind nach dem derzeitigen Entwurf keine zu erwarten. Falls man das Fahrzeug dann auch beruflich (zB für Dienstreisen) benützt, so ist eine Auswirkung auf das abgabenfreie Kilometergeld noch mit der Finanzverwaltung abzustimmen.

Eine umfangreiche Analyse dieser angehenden Begünstigung, die für Zuschüsse gilt, die ab dem 1.1.2023 gewährt werden, bereite ich für die Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell vor.

Infos zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste